Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,39220
OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 (https://dejure.org/2019,39220)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 (https://dejure.org/2019,39220)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. November 2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 (https://dejure.org/2019,39220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,39220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 185 StGB, § 193 StGB, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG
    Beleidigung: Strafbarkeit des Vergleichs richterlichen Handelns mit NS-Justiz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhalten des Richters erinnert an NS-Justiz: Keine strafbare Beleidigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
    Eine solche ist regelmäßig nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17 -, juris Rn. 18; stattgebender Kammerbeschluss vom 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Bedeutung der Meinungsfreiheit für eine demokratisch organisierte Gesellschaft, in der gerade die - auch scharfe - Kritik an staatlichem Handeln ohne Furcht vor Sanktionen von besonderer Bedeutung ist und möglich sein muss (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2017 - 1 BvR 180/17 -, juris Rn. 12 ; - 1 BvR 2433/17 - aaO, Rn. 17).

    Eine Beschränkung auf das erforderliche Maß darf hierbei nicht verlangt werden (BVerfG - 1 BvR 2433/17 - aaO, Rn. 17).

    Zudem macht alleine die Bezugnahme auf die NS-Justiz die Äußerung nicht zur Schmähkritik (BVerfG - 1 BvR 2433/17 - aaO, Rn. 19).

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen (BVerfG - 1 BvR 2433/17 - aaO, Rn. 16; - 1 BvR 180/17 - aaO, Rn. 11).

  • BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvR 180/17

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (Werturteile;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Bedeutung der Meinungsfreiheit für eine demokratisch organisierte Gesellschaft, in der gerade die - auch scharfe - Kritik an staatlichem Handeln ohne Furcht vor Sanktionen von besonderer Bedeutung ist und möglich sein muss (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 06.06.2017 - 1 BvR 180/17 -, juris Rn. 12 ; - 1 BvR 2433/17 - aaO, Rn. 17).

    Daneben darf auch Kritik an bereits abgeschlossenen Verfahren geübt werden (BVerfG - 1 BvR 180/17 - aaO, Rn. 14), so dass es nicht darauf ankommt, in welchem Stadium sich das Verfahren wegen der Richterablehnung befand, als die verfahrensgegenständliche Äußerung gemacht wurde - wobei im Übrigen eine Entscheidung in der Hauptsache ohnedies noch ausstand.

    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen (BVerfG - 1 BvR 2433/17 - aaO, Rn. 16; - 1 BvR 180/17 - aaO, Rn. 11).

  • BVerfG, 30.05.2018 - 1 BvR 1149/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Kündigung wegen eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
    Dabei ist bereits bei der Subsumtion das Grundrecht der Meinungsfreiheit zu berücksichtigen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.05.2018 - 1 BvR 1149/17 -, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe aaO).

    Abgesehen davon wird in den seltensten Fällen eine im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung gemachte Äußerung als Schmähkritik anzusehen sein (BVerfG - 1 BvR 1149/17 - aaO, Rn. 7 m.w.N.).

  • StGH Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 1 VB 60/14
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
    Darin wurde ihm vorgeworfen, am 11.04.2017 im Rahmen eines beim Amtsgericht Wiesloch anhängigen Zivilrechtsstreits in einem an das Gericht gerichteten Schreiben folgende Aussagen über Richter am Amtsgericht X. getroffen zu haben: "Wenn Richter in Deutschland lügen, also wissentlich die Unwahrheit äußern, wie X., ist die Rechtssicherheit unseres vorbildlichen Rechtssystems in erheblicher Gefahr" und "wenn Richter, wie [die des] Staatsgerichtshofs Stuttgart zu 1 VB 60/14 den berechtigten Grund einer Verfassungsbeschwerde gegen nicht vorgebrachte und auch Beschwerde untaugliche Gründe substituieren, so erinnert das - und das Verhalten von X. - an die NAZI Rechtsprechung im sog. Dritten Reich".

    Wenn Richter, wie die des Staatsgerichtshofs Stuttgart zu 1 VB 60/14 den berechtigten Grund einer Verfassungsbeschwerde gegen nicht vorgebrachte und auch Beschwerde untaugliche Gründe substituieren, so erinnert das - und das Verhalten von X. - an die NAZI Rechtsprechung im sog. Dritten B.

  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04

    Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
    Auch insoweit unterfällt die Äußerung bei der Würdigung des vorliegend gegebenen Gesamtzusammenhangs dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 03.06.2004 - 4 Ss 138/04 -, juris Rn. 17 f.).
  • OLG München, 31.05.2017 - 5 OLG 13 Ss 81/17

    Beleidigung und Meinungsfreiheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
    Stattdessen muss in die Abwägung insbesondere einfließen, dass ein Richter als Repräsentant staatlicher Gewalt im Rahmen seiner Dienstausübung von einem Prozessbeteiligten auch polemische oder überpointierte Kritik an seiner Verfahrensführung hinzunehmen hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 31.05.2017 - 5 OLG 13 Ss 81/17 -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18

    Strafurteil wegen Beleidigung: Bezeichnung von Polizeibeamten als "Flitzpiepen";

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
    (1) Allgemein ist hierbei zu beachten, dass für die Reichweite des Schutzbereiches der Meinungsfreiheit nicht von Bedeutung ist, ob eine Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational begründet ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18 -, juris Rn. 10; Valerius aaO, Rn. 27 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
    Eine solche ist regelmäßig nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17 -, juris Rn. 18; stattgebender Kammerbeschluss vom 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12

    Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift "A.C.A.B." bei einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
    a) Bei einer Beleidigung handelt es sich um die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14 - AK 249/14 -, juris Rn. 6 m.w.N.; Urteil vom 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12 - AK 40/12 -, juris Rn. 10).
  • OLG Karlsruhe, 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14

    Beleidigung von Polizeibeamten durch die Äußerungen "Du bist eine Nummer" und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19
    a) Bei einer Beleidigung handelt es sich um die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar diesem gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14 - AK 249/14 -, juris Rn. 6 m.w.N.; Urteil vom 19.07.2012 - 1 (8) Ss 64/12 - AK 40/12 -, juris Rn. 10).
  • OLG Hamm, 29.11.2022 - 5 RVs 99/22

    Drohung mit einem empfindlichen Übel; üble Nachrede; Tätigkeit im Gemeinderat;

    Auf die subjektive Sicht und Bewertung des Adressaten sowie auf nach außen nicht hervorgetretene Vorstellungen, Absichten und Motive des sich Äußernden kommt es nicht an (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 -, Rn. 10, juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 u.a., juris Rn. 125, BVerfGE 93, 266; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2015 - 1 (8) Ss 654/14, juris Rn. 6).

    Dieser muss nicht nur den Wortlaut, sondern auch den Sinn einer Äußerung im Wege der Auslegung feststellen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 -, Rn. 11, juris unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, juris Rn. 19, BGHSt 40, 97; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 11, NStZ-RR 2003, 295).

  • OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 4 Rv 26 Ss 366/22

    Formalbeleidigung durch Bezeichnung als "Nazi"

    Bei einer Beleidigung handelt es sich um die Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einem anderen in der Weise, dass dem Betroffenen - sei es durch Äußerung eines herabsetzenden Werturteils unmittelbar ihm gegenüber, sei es durch Äußerung eines solchen in Bezug auf diesen einer dritten Person gegenüber - der ethische, personale und soziale Geltungswert ganz oder teilweise abgesprochen und dadurch dessen grundsätzlich uneingeschränkter Ehr- und Achtungsanspruch verletzt oder gefährdet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20

    Beleidigung durch Bezeichnung einer Mitarbeiterin des Ordnungsamts als "vorlaute

    Allgemein ist hierbei zu beachten, dass für die Reichweite des Schutzbereiches der Meinungsfreiheit nicht von Bedeutung ist, ob eine Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational begründet ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. November 2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 -).
  • LG Freiburg, 25.10.2023 - 9/23 NBs 530 Js 2497/16

    Erlaubte Meinungsäußerung durch das Posten einer deutlich erkennbaren Fotomontage

    Der objektive Sinngehalt der Äußerung ist unter Heranziehung aller äußeren und - soweit nach außen hervortretenden - inneren Umständen des Einzelfalls, insbesondere der konkreten Situation, in der es zu der Äußerung kam, der Art der Beziehung, die zwischen den Beteiligten besteht, sowie der Milieuzugehörigkeit des Angeklagten zu ermitteln (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. November 2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 -, Rn. 22, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht